AGB
Nachstehend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma GIAH B.V. mit Sitz und Geschäftsstelle in (5281 RB) Boxtel [Niederlande], Doreleijersweg 1, mit KVK-Nummer 16089867 und Umsatzsteuernummer NL807036237B01, erreichbar über E-Mailadresse info@giah.eu und unter Telefonnummer +31(0)411 688 466.
Begriffsbestimmung:
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet:
Nutzer: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht GIAH BV;
Gegenpartei: die Partei, die ein Angebot anfordert, Verhandlungen führt oder einen Vertrag mit dem Nutzer schließt;
Verbraucher: die unter b genannte Gegenpartei, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt;
Der Vollständigkeit halber. Wenn in diesen Bedingungen von „Gegenpartei” die Rede ist, sind damit sowohl der Verbraucher als auch die Gegenpartei gemeint. Wenn von „Verbraucher” die Rede ist, ist nur der Verbraucher gemeint.
Bedingungen: diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen;
Lieferung: tatsächliche Übergabe der verkauften Waren an die Gegenpartei; die tatsächliche Übergabe umfasst auch die Ankündigung vom Nutzer oder in dessen Namen, dass die Waren im Lager für die Gegenpartei bereitstehen.
Artikel 1 – Allgemeine Bestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen das Angebot des Nutzers, die anschließenden Verhandlungen und den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und sind fester Vertragsbestandteil.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von dem Nutzer und der Gegenpartei schriftlich vereinbart wurden.
Wenn der Vertrag von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Bedingungen abweicht, gilt diese Abweichung nur für diese Bestimmung. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen gelten weiterhin uneingeschränkt.
Artikel 2 – Angebot
Ein vom Nutzer unterbreitetes Angebot gilt bis zum Ablauf der darin angegebenen Annahmefrist oder, falls keine Annahmefrist angegeben ist, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer das Angebot widerruft.
Die auf der Website angebotenen Produkte und/oder die im Angebot genannten Produkte werden möglichst genau beschrieben. Gelieferte und/oder gezeigte Produktmuster können von dem tatsächlich zu liefernden Produkt abweichen. Eine solche Abweichung berechtigt nicht zur Auflösung des Vertrags und/oder Rückgabe des Produkts.
Offensichtliche Irrtümer und/oder Fehler im Angebot binden den Nutzer nicht. Wenn der Nutzer den Irrtum und/oder Fehler entdeckt, ist er berechtigt, das Angebot/den Vertrag zu widerrufen, wodurch der Vertrag nicht zustande kommt oder durch den Widerruf aufgelöst wird. Der Nutzer ist infolge eines solchen Widerrufs und/oder einer solchen Auflösung nicht schadenersatzpflichtig.
Artikel 3 – Vertrag
Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, da die Gegenpartei das Angebot des Nutzers annimmt und dieses Angebot noch nicht widerrufen wurde oder die Annahmefrist noch nicht abgelaufen ist. Sind mit der Annahme Bedingungen verbunden, muss die Gegenpartei auch diese Bedingungen erfüllt haben.
Der Nutzer kann sich – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – darüber informieren, ob die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über all jene Tatsachen und Faktoren, die für einen ordnungsgemäßen Abschluss des Fernabsatzvertrags relevant sind. Wenn der Nutzer aufgrund dieser Nachforschungen gute Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder eine Anfrage begründet abzulehnen oder einen bereits geschlossenen Vertrag aufzulösen oder an dessen Erfüllung besondere Bedingungen zu knüpfen. Wenn die Gegenpartei diese Bedingungen nicht akzeptiert, kommt der Vertrag nicht zustande oder wird aufgelöst, ohne dass der Nutzer dadurch schadenersatzpflichtig wird.
Artikel 4 – Preis
Vorbehaltlich anderslautender Angaben oder Auftragsbestätigungen, verstehen sich die vom Nutzer angegebenen Preise in Euro, ohne Mehrwertsteuer und ohne Transportkosten.
Vereinbarte Preise können vom Nutzer erhöht werden, wenn ein Umstand eintritt, auf den der Nutzer keinen Einfluss hat und/oder keinen Einfluss nehmen kann. Eine Preiserhöhung aus diesem Grund berechtigt die Gegenpartei nicht zur Vertragsauflösung.
Wenn ein oder mehrere Lieferanten des Nutzers ihre Preise erhöhen, hat der Nutzer das Recht, den mit der Gegenpartei vereinbarten Preis auch während der Laufzeit des Vertrags zu erhöhen. Die Erhöhung wird prozentual der Erhöhung entsprechen, die der Lieferant dem Nutzer in Rechnung gestellt hat.
Andere Faktoren, die die Kosten des Nutzers beeinflussen, auf denen der Preis basiert, wie z.B. die folgenden, nicht abschließend aufgeführten Kosten: Einkaufskosten, Wechselkurse, Import- und Exportzölle und andere Abgaben und Steuern, die bei der Ein- oder Ausfuhr erhoben werden, Versicherungsprämien, Frachtkosten und weitere Abgaben und Steuern usw. können vom Nutzer ebenfalls an die Gegenpartei weitergegeben werden. Diese Erhöhung entspricht ebenfalls prozentual den zusätzlichen Kosten, die dem Nutzer durch diese Erhöhung entstehen.
Der Nutzer wird die Gegenpartei in einer wie in diesem Artikel beschriebenen Situation über die zusätzlichen Kosten und die beabsichtigte Erhöhung informieren. Eine solche Erhöhung berechtigt die Gegenpartei nicht zur Vertragsauflösung.
Der Nutzer ist nach niederländischem Recht verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen. Wenn die Gegenpartei in den Niederlanden nicht umsatzsteuerpflichtig ist und auf dieser Grundlage von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, dann ist die Gegenpartei verpflichtet, dem Nutzer alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die dies nachweislich belegen. Nur wenn der Nutzer die korrekten Informationen erhalten hat, wird er die Mehrwertsteuer auf der Rechnung nicht ausweisen.
Alle Schäden, die sich aus einer fehlerhaften Registrierung in Bezug auf Steuern [einschließlich aller Formen von Steuern in den Niederlanden und im Ausland], wie etwa Mehrwertsteuer, ergeben, gehen auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei. Wenn dieser Schaden beim Nutzer geltend gemacht wird, ist der Nutzer berechtigt, diesen Schaden, einschließlich der damit verbundenen Kosten, in vollem Umfang von der Gegenpartei zu fordern. Wenn die Durchführung des Vertrags noch nicht vollständig erfolgt ist, ist der Nutzer zu jenem Zeitpunkt berechtigt, seine Vertragspflichten auszusetzen und kann er seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen, bis die Gegenpartei den Schaden vollständig beglichen hat.Artikel 5 – Zahlung
Wird ein Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, muss die Gegenpartei den vereinbarten Preis sofort nach Vertragsschluss an den Nutzer zahlen. Erst nach Zahlungseingang ist der Nutzer verpflichtet, die Lieferung vorzunehmen.
Auch wenn ein Vertrag auf anderem Wege zustande kommt, muss die Gegenpartei den vereinbarten Preis sofort zahlen. Der Nutzer wird die Lieferung erst nach Zahlungseingang vornehmen. Eine andere Form der Zahlung muss von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Wenn die Parteien dies vereinbaren, gilt für die vom Nutzer übermittelten Rechnungen eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung dieser Frist befindet sich die andere Partei in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
Die Zahlung muss immer auf das vom Nutzer angegebene Konto und in der Währung Euro erfolgen.
Bei Zahlungsverzug muss die Gegenpartei 1 % Zinsen pro Monat für den unbezahlten Teil der Rechnung zahlen.
Wenn die Gegenpartei die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, ist der Nutzer berechtigt, einen Dritten mit der Eintreibung der ausstehenden Rechnung zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten [außergerichtliche Inkassokosten] gehen vollumfänglich zu Lasten der Gegenpartei und sind nicht auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Zahlungen von oder im Namen der Gegenpartei werden nach dem Ermessen des Nutzers für die Begleichung von ausstehenden Kosten und Rechnungen verwendet. Dabei gilt folgender Ausgangspunkt: Die Zahlung wird zunächst für die Begleichung der außergerichtlichen Inkassokosten und der Zinsen verwendet und anschließend nach dem Ermessen des Nutzers mit den ausstehenden Rechnungen verrechnet.
Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, mögliche Forderungen mit Rechnungen zu verrechnen, die sie dem Nutzer zu zahlen hat.
Artikel 6 – Lieferung
Die vom Nutzer angegebenen Lieferzeiten sind lediglich Richtwerte. Liefert der Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt, so liegt kein Verzug vor und, und der Nutzer ist daher nicht schadenersatzpflichtig. Die Gegenpartei ist zu diesem Zeitpunkt auch nicht berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen.
Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Vereinbarungen gilt das Lager des Nutzers als Lieferort.
Die Gegenpartei ist verpflichtet,:
dem Nutzer die Lieferung der Ware zu ermöglichen, falls vereinbart wurde, dass der Nutzer die Ware vor Ort abliefert;
die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt beim Nutzer abzuholen;
die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu prüfen;
einen Lieferschein des Nutzers als Empfangsbestätigung zu unterschreiben;
auf diesem Lieferschein alle sichtbaren Mängel an der gelieferten Ware oder ihrer Verpackung anzugeben; die Unterzeichnung ohne Angabe von sichtbaren Mängeln auf dem Lieferschein gilt als Bestätigung der Gegenpartei, dass die Lieferung vertragsgemäß ist;
andere als die unter e. genannten Mängel an der gelieferten Ware müssen dem Nutzer spätestens am ersten Werktag nach der Lieferung gemäß dem in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Beanstandungsverfahren schriftlich mitgeteilt werden.
Wenn die Gegenpartei die in diesem Artikel genannte Verpflichtung nicht erfüllt, ist sie in Verzug
Die Gefahr in Bezug auf die Waren trägt die Gegenpartei ab dem Zeitpunkt der Lieferung [unabhängig vom Lieferort]. Dies gilt auch für den Fall, dass die Gegenpartei die Waren aufgrund einer Beanstandung und/oder Gewährleistung nicht erhalten hat.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Waren bei der Lieferung entgegenzunehmen oder sie zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen [siehe Absatz 3]. Wenn die Gegenpartei die vom Nutzer zu liefernden Waren nicht entgegennimmt oder sie nicht abholt, wird der Nutzer die Waren lagern. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Zeitpunkt, an dem die Ware im Lager des Nutzers zur Auslieferung bereit ist. Die mit der Lagerung verbundenen Kosten gehen auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren nicht entgegengenommen oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wurden, hat die Gegenpartei 10 Tage Zeit, die Waren abzuholen. Zu diesem Zweck wird die Gegenpartei einen Termin mit dem Nutzer vereinbaren. Vor der Abholung der Waren muss die Gegenpartei dem Nutzer die Kosten für die Lagerung erstatten.
Wenn die Ware nicht unter den hier genannten Bedingungen abgeholt wird, ist der Nutzer berechtigt, die Ware an einen Dritten zu verkaufen. Die Gegenpartei haftet für alle dem Nutzer dadurch entstehenden Schäden. Die Gegenpartei bleibt auch nach Ablauf von 10 Tagen für die Entschädigung der Kosten der vorgenannten Lagerung und der vom Nutzer gezahlten (zusätzlichen) Versand- und Verwaltungskosten haftbar. Dies entbindet die Gegenpartei nicht von ihrer Verpflichtung, den Vertrag zu erfüllen und somit den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Wird die Lieferung auf Wunsch der Gegenpartei verschoben oder vorgezogen, so ist die Gegenpartei verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu erstatten.
Die Kosten für den Transport/Versand gehen zu Lasten der Gegenpartei. Der Nutzer haftet nicht für Schäden, die durch den Transport verursacht werden. Die Gegenpartei kann in diesem Fall das Transportunternehmen haftbar machen.
Der Nutzer ist auch nicht für vom Transportunternehmen verursachte verzögerte und/oder verspätete Lieferungen verantwortlich. Dadurch wird der Nutzer nicht schadensersatzpflichtig und die Gegenpartei nicht von ihrer Verpflichtung, die Rechnung zu bezahlen, entbunden. Eine verspätete Lieferung berechtigt die Gegenpartei ebenfalls nicht zur Aussetzung der Zahlung.
Artikel 7 – Unmöglichkeit der Lieferung der Waren
Wenn ein Umstand eintritt, auf den der Nutzer keinen Einfluss hat und/oder keinen Einfluss nehmen kann, und wenn der Nutzer dadurch den Vertrag zumindest vorübergehend nicht einhalten kann, hat der Nutzer die Wahl, den Vertrag auszusetzen oder aufzulösen. Der Nutzer kann den Vertrag auf der Grundlage dieses Artikels außergerichtlich auflösen. Er ist auch berechtigt, seine Verpflichtung zur Vertragserfüllung auszusetzen, bis die vorgenannten Umstände nicht mehr vorliegen. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, irgendeinen Schaden zu ersetzen, der der Gegenpartei durch die Auflösung oder Aussetzung entsteht.
Wenn der in Absatz 1 genannte Umstand länger als 2 Monate andauert und der Nutzer sich für eine Aussetzung entschieden hat, ist der Nutzer berechtigt, die Zahlung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu verlangen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Durch die Vertragsauflösung aus diesem Grund seitens der Gegenpartei wird der Nutzer nicht schadenersatzpflichtig. Die Vertragsauflösung aus diesem Grund seitens der Gegenpartei entbindet sie ebenfalls nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung im Sinne des ersten Satzes dieses Artikels.
Wenn nur ein bestimmter Teil des Vertrags nicht ausgeführt werden kann, erfolgt die Auflösung in Bezug auf den nicht ausführbaren Vertragsteil. Der Nutzer wird den Rechnungsbetrag entsprechend anpassen.
Zu den in Absatz 1 genannten Umständen gehören folgende Situationen, wobei diese Aufzählung jedoch nicht abschließend ist: Krieg, Kriegsgefahr und Unruhen, Natur- und Atomkatastrophen, restriktive Maßnahmen der niederländischen oder ausländischen Behörden, Ausbruch einer Epidemie und/oder Pandemie, Brand, Sabotage, Generalstreik, krankheitsbedingter Ausfall des Personals, Behinderung des Transports, Mängel bei Zulieferern und andere unvorhergesehene Umstände, die die Ausführung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen.
Artikel 8 – Haftung
Wenn die Gegenpartei den Nutzer für den von ihr oder Dritten erlittenen Schaden haftbar macht, muss die Gegenpartei den Nutzer innerhalb von 5 Tagen nach dem Vorfall, aus dem sich die Haftung ergibt, schriftlich haftbar machen. Wenn die Gegenpartei die Haftung außerhalb dieser Frist meldet, erlischt ihr Recht, den Nutzer haftbar zu machen.
Der Nutzer haftet nur für Schäden, die auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Nutzers zurückzuführen sind. Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit liegt bei der Gegenpartei.
Die Haftung des Nutzers ist in allen Fällen auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt, den der Nutzer der Gegenpartei aufgrund des Vertrags in Rechnung stellt.
Wenn der Nutzer von der Gegenpartei aus Gründen haftbar gemacht wird, die sich nicht aus dem Vertrag ergeben, gilt dieselbe Haftungsbeschränkung wie in den vorherigen Absätzen.
Jeder Anspruch auf Schadenersatz und/oder Nachbesserung oder Ersatzlieferung verjährt 1 [ein] Jahr nach Lieferung der Ware.
Artikel 9 – Haftungsfreizeichnungsklausel
9.1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Nutzer zu schützen und schadlos zu halten, falls die Gegenpartei für Schäden haftbar gemacht wird, die sich aus der Verwendung des vom Nutzer an die Gegenpartei gelieferten Produkts ergeben, oder die auf andere Weise aus dem gelieferten Produkt und/oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag entstehen. Die Gegenpartei muss den Nutzer unverzüglich [innerhalb von 24 Stunden, nachdem sie haftbar gemacht wurde] informieren, wenn sie haftbar gemacht wird. Dies gilt für die Haftung für alle Arten von Schäden, einschließlich [aber nicht beschränkt auf] Personen- oder Sachschäden, die durch/nach/bei der Nutzung der vom Nutzer gelieferten Ware entstehen.
Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den vom Nutzer zu liefernden Waren geht erst dann auf die Gegenpartei über, wenn die Gegenpartei alle ihre [wie auch immer begründeten und/oder vertraglichen] Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Nutzer erfüllt hat.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig und erkennbar als Eigentum des Nutzers zu lagern und diese Ware gegen Risiken wie unter anderem [aber nicht beschränkt auf] Brand, Explosion, Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Auf erstes Ersuchen des Nutzers überträgt die Gegenpartei dem Nutzer alle diesbezüglichen Ansprüche gegenüber den entsprechenden Versicherungen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, auf erstes Ersuchen des Nutzers die Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und den Zahlungsnachweis für die Versicherung vorzulegen.
Falls und solange der Nutzer Eigentümer der Produkte ist, wird die Gegenpartei den Nutzer unverzüglich informieren, wenn ein Teil der Produkte untergeht oder beschädigt wird oder wenn die Produkte gepfändet werden und/oder über jeden anderen Anspruch, der in Bezug auf die Produkte (oder einen Teil davon) erhoben wird. Die Gegenpartei wird den Nutzer auf erste Anfrage des Nutzers auch über den Standort der Produkte informieren, die Eigentum des Nutzers sind. Die Gegenpartei wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um den Eigentumsvorbehalt des Nutzers zu sichern, ihn Dritten zur Kenntnis zu bringen und somit die Rechte und Interessen des Nutzers zu wahren. Die damit verbundenen Kosten gehen auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei.
Im Falle einer Pfändung, eines Antrags auf (vorübergehenden) Zahlungsaufschub oder Insolvenz/zwangsweise Liquidation wird die Gegenpartei den pfändenden Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverzüglich über die (Eigentums-) Rechte des Nutzers informieren.
Artikel 11 – Mängelrüge
Beanstandungen müssen dem Nutzer innerhalb von 5 Tagen, nachdem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können, schriftlich mitgeteilt werden. Eine außerhalb dieser Frist vorgenommene Mängelrüge ist nicht fristgerecht. In diesem Fall kann sich die Gegenpartei nicht mehr darauf berufen, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß ist.
Eine Beanstandung muss aus einer klaren und präzisen Beschreibung der beanstandeten Punkte und der festgestellten Mängel bestehen. Es muss für den Nutzer klar ersichtlich sein, worauf sich die Beanstandung bezieht und was die Gegenpartei im Rahmen der Beanstandung von ihm erwartet.
Beanstandungen einer Rechnung des Nutzers müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich unter Angabe des Rechnungsdatums, der Rechnungsnummer und eventueller Frachtbriefnummern sowie einer Begründung der Beanstandung beim Nutzers eingereicht werden. Die Mängelrüge berechtigt die Gegenpartei nicht zur Aussetzung ihrer Zahlungsverpflichtungen und/oder Verrechnung mit einer Forderung der Gegenpartei und/oder eines Dritten.
Zurückgesandte Waren werden vom Nutzer außerhalb des oben genannten Beanstandungsverfahrens nicht angenommen, es sei denn, der Nutzer hat vorher schriftlich sein Einverständnis dazu gegeben.
Wenn die Mängelrüge die in diesem Artikel genannten Bedingungen nicht erfüllt, ist der Nutzer nicht verpflichtet, die Beanstandung zu bearbeiten.
Artikel 12 – Vertragsauflösung
12.1. In folgenden Fällen hat der Nutzer das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder Anrufung eines Gerichts aufzulösen und ihn als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet der Rechte des Nutzers, von der Gegenpartei eine Entschädigung für Kosten, Schäden und Zinsen zu fordern: Wenn die Gegenpartei mit der Zahlung eines fälligen Betrags an den Nutzer in Verzug bleibt oder eine andere Verpflichtung aus dem Vertrag nicht (vollständig und zufriedenstellend) erfüllt oder den Vertrag verletzt hat, wenn die Gegenpartei Zahlungsaufschub beantragt hat, falls die Insolvenz beantragt oder verhängt wurde oder falls sie zwangsweise liquidiert wurde oder falls sich die Gegenpartei in einem Umschuldungsverfahren für natürliche Personen befindet, sowie wenn bei der Gegenpartei eine Pfändung vorgenommen wurden.
Artikel 13 – Anwendbares Recht, Rechtswahl für niederländisches Recht und niederländische Gerichte
Auf alle Angebote bzw. Verträge, die der Nutzer der Gegenpartei unterbreitet bzw. mit ihr abschließt, ist niederländisches Recht anwendbar. Das niederländische Recht gilt auch, wenn die Lieferung außerhalb der Niederlande erfolgt. Die Parteien entscheiden sich bewusst für niederländisches Recht, auch wenn dies eine Abweichung von dem infolge der gesetzlichen Bestimmungen oder eines Vertrags für das Angebot/den Vertrag geltenden Recht bedeutet.
Sonderbestimmungen für Verbraucher:
Zusätzlich zu den vorgenannten Bestimmungen gelten für Angebote/Verträge, die zwischen dem Nutzer und einem Verbraucher geschlossen werden, die folgenden Bestimmungen. Dabei gilt, dass die für den Verbraucher günstigste Bestimmung Vorrang hat.
Widerrufsrecht
Nach Erhalt der Ware hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Das Widerrufsformular, das der Verbraucher zu diesem Zweck verwenden kann, ist diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt.* Der Verbraucher muss das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf zurücksenden.
Nachdem der Nutzer das Produkt zurückerhalten hat, erstattet er dem Verbraucher den vollen Kaufbetrag einschließlich der Lieferkosten. Zu diesem Zweck wird der Betrag auf das Konto überwiesen, von dem aus die Zahlung geleistet wurde.
Die Kosten für die Rücksendung des Produkts sind vom Verbraucher zu tragen.
Die Produkte müssen vollständig, im Originalzustand, unbeschädigt und unverzehrt zurückgegeben werden. Das bedeutet, dass der Kunststoff nicht geöffnet und die Siegel nicht gebrochen worden sein dürfen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, hat der Verbraucher keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.